Ist der Energieausweis / Energiepass Pflicht beim Hausverkauf / Immobilienverkauf?
Es ist zwar nicht von vorneherein Pflicht als Verkäufer einer Immobilie im Besitz eines Energieausweises / Energiepass zu sein, jedoch sollte auf Verlangen des Käufers dieser allerdings zeitnah vorgezeigt werden. Laut den gesetzliche Bestimmungen müssen Sie als Verkäufer für den Hauskaufinteressenten den Energieausweis / Energiepass bereithalten. Durch diese Regelung soll dem Kaufinteressenten die Möglichkeit gegeben werden, die Energieeffizienz und den energetischen Zustand der Immobilie einzusehen, um den Nutzen des möglichen Hauserwerbs und künftigen Energiekosten besser abzuwägen. Darüber hinaus geht auch aus diesem Ausweis hervor, welche energetischen Maßnahmen anzuraten sind.
Energieausweis – welche Ausnahmen gelten!
Denkmalgeschütze Immobilien stellen hier eine Ausnahme dar. Da im Denkmalschutz darauf wertgelegt wird die Struktur und Fassade der denkmalgeschützten Gebäude nicht zu zerstören, sind diese Immobilien auch bei einem Verkauf von der Pflicht einen Energieausweis ausstellen zu lassen befreit.
Energieausweis – Aushangpflicht verschärft!
Mit Inkrafttreten der EnEV 2014 am 1. Mai 2014 ist die bestehende Aushangpflicht für Energieausweise erweitert worden. Mit der EnEV 2014 ist der Energieausweis gestärkt worden. So müssen im Fall von Vermietung und Verkauf bereits in Immobilienanzeigen energetische Kennwerte vermerkt werden. Zudem wurden Stichprobenkontrollen für Energieausweise eingeführt.
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